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KI-KOMPETENZ NACH ARTIKEL 4: WAS JETZT ZU TUN IST.

Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen, die KI einsetzen, die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern. Die Pflicht gilt bereits. So setzen Sie sie pragmatisch um.

Zuletzt aktualisiert:

Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, die die KI-Kompetenz ihres Personals fördern. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025 und betrifft praktisch jedes Unternehmen, in dem Mitarbeiter mit KI-Werkzeugen arbeiten. Die Aufsichtsregeln gelten seit August 2026.

Aktualisierung 9. September 2026: Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 hat Artikel 4 am 27. Juli 2026 neu gefasst. Anbieter und Betreiber “ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen”; ausdrücklich klargestellt ist, dass niemand “für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren” hat. Die Pflicht zu geeigneten Maßnahmen bleibt bestehen. Die EU-Kommission erläutert die aktuelle Fassung und mögliche Nachweise. Was sich sonst zum 2. August 2026 geändert hat, steht im Artikel KI-Verordnung seit August 2026.

Wen die Pflicht trifft

Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzt. Dafür reicht der Alltag: ChatGPT im Vertrieb, ein Übersetzungstool im Export, KI-Funktionen im CRM. Auf die Unternehmensgröße kommt es nicht an. Ein Drei-Personen-Betrieb fällt genauso darunter wie ein Konzern, nur das angemessene Maß der Maßnahmen unterscheidet sich.

Was Artikel 4 verlangt

Verlangt sind Maßnahmen, die KI-Kompetenz passend zu Rolle und Einsatzkontext aufbauen. Die Verordnung schreibt weder ein Zertifikat noch ein Format vor, und seit der Änderung 2026 auch kein garantiertes Niveau je Person. In der Praxis bedeutet das drei Ebenen: ein Grundverständnis für alle, die KI nutzen (was können die Systeme, wo irren sie, was darf eingegeben werden), vertieftes Wissen für die Rollen, die KI-Ergebnisse verantworten, und klare interne Regeln, welche Werkzeuge für welche Daten erlaubt sind.

Umsetzung in vier Schritten

  1. Bestandsaufnahme. Erfassen Sie, wo im Unternehmen heute KI im Einsatz ist, auch die inoffiziellen Werkzeuge, die sich Teams selbst besorgt haben.
  2. Rollen zuordnen. Wer nutzt KI wofür, mit welchen Daten und welchem Risiko? Daraus ergibt sich, wer welches Kompetenzniveau braucht.
  3. Schulen. Sensibilisierung für alle, rollenspezifische Trainings an den echten Prozessen der jeweiligen Teams. Abstrakte Foliensätze bleiben nicht hängen, Übungen am eigenen Arbeitsablauf schon.
  4. Dokumentieren. Halten Sie fest, wer wann zu welchen Inhalten geschult wurde, und aktualisieren Sie das bei neuen Werkzeugen und neuen Mitarbeitern. Diese Dokumentation ist Ihr Nachweis.

Der Text der Verordnung

Die EU-KI-Verordnung ist die Verordnung (EU) 2024/1689. Artikel 4 trägt die Überschrift “KI-Kompetenz” und ist bewusst kurz gehalten. Den verbindlichen Wortlaut finden Sie bei EUR-Lex, der amtlichen Quelle für EU-Recht; die Neufassung von Artikel 4 steht in der Verordnung (EU) 2026/1744.

Wie SEGUAI unterstützt

Wir übernehmen die Umsetzung: Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter, rollenspezifische Trainings an Ihren echten Prozessen und eine Nachweis-Dokumentation, die zur Kompetenzpflicht passt. Die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls bleibt Sache Ihrer Rechtsberatung, wir liefern die praktische Seite. Details unter KI-Schulung.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine Umsetzungshilfe und keine Rechtsberatung. Er garantiert keine Konformität mit der EU-KI-Verordnung.

Häufige Fragen

Gilt Artikel 4 auch, wenn wir nur ChatGPT oder Copilot nutzen?

Ja. Die Pflicht knüpft an den Einsatz von KI-Systemen an, nicht an deren Entwicklung. Auch wer nur fertige Werkzeuge wie ChatGPT, Copilot oder KI-Funktionen in Standardsoftware nutzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung und muss Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz des Personals ergreifen.

Ist ein bestimmtes Zertifikat vorgeschrieben?

Nein. Artikel 4 schreibt kein Zertifikat und kein bestimmtes Schulungsformat vor. Gefragt sind Maßnahmen passend zu Rolle, Vorwissen und Einsatzkontext. Ein internes Verzeichnis der Schulungen und weiteren Maßnahmen unterstützt die Dokumentation.

Was droht, wenn wir nichts tun?

Die Maßnahmen können Gegenstand behördlicher Prüfung sein. Welche rechtlichen Folgen eine unterlassene Maßnahme im Einzelfall hat, hängt vom Sachverhalt und den anwendbaren Vorschriften ab. Dokumentieren Sie deshalb, wie Ihr Team auf den KI-Einsatz vorbereitet wird.

Reicht eine einmalige Schulung?

Als Startpunkt ja, dauerhaft nein. KI-Systeme und Einsatzfelder ändern sich, neue Mitarbeiter kommen dazu. Sinnvoll ist ein wiederkehrender Rhythmus mit kurzer Auffrischung und einer aktuell gehaltenen Dokumentation.

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